Bezirkshauptmannschaft - Sterbepfarre Letzter ständiger Wohnort Sterbeort Vor- und Zuname Bei Frauen Familienname im ledigen Stande (nee) Berufszweig und Berufsstellung Glaubensbekenntnis Stand: ledig, verheiratet, verwitwet, gerichtlich geschieden oder getrennt Bei Verheirateten: Tag und Jahr der Trennung Geburtstag und -Jahr (Alter) Bei Kindern unter 6 Jahren und Totgeborenen: ob ehelich oder unehelich Geburtsgemeinde, pol. Bezirk oder Land, (Bei in Wien Geborenen auch die Geburtspfarre) Zuständigkeitsgemeinde, pol. Bezirk oder Land lt. Heimatsrechtnachweises Bei totgeb., bzw. unget. oder notget Kindern, Geb. Jahr und -tag des Vaters und der Mutter, Mädchenname der Mutter, Tag und Jahr der Eheschliessung der Eltern sowie Trauungspfarre Gestorben (totgeboren, totgefunden) nicht zutreffendes streichen Unmittelbare Todesursache nebst Angabe der etwaigen Grundkrankheit aus welcher sich die unmittelbare Todesursache entwickelte. (Bei gewaltsamen Todesfällen, ob Selbstmord, Verunglückung, Mord, Totschlag und überdies die Art und Weise des gewaltsamen Todes) Ist einzuäschern, ist zu beerdigen Überführung der Leiche Ist beizusetzen in der Leichenkammer Bemerkung des unterzeichnenden Arztes über die Zahlungsfähigkeit der Partei Anmerkung
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